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Mobilität erlangen unter
besonderen Umständen! - Die Ausbildung von Körperbehinderten.
Ein Ausbildungszweig, dem wir schon seit über zehn Jahren ein besonderes Interesse entgegenbringen.
Und das erfolgreich.
Dazu steht uns ein spezielles Fahrzeug zur Verfügung:
· Fuß-Bedienelemente vertauschbar
· Komplette Handbedienung möglich
· Lenksäulenschalter/Hebel können individuell verändert werden
· Eine besonders leichtgängige Servolenkung wurde nachgerüstet
· Natürlich klimatisiert
· ABS/ABV sind selbstverständlich
Was muss ich tun um eine Fahrerlaubnis zu erlangen ?
1. Die Beratung
Je nach körperlichem Zustand erteilen Behörde oder Hausarzt
Auskunft darüber, welches Gutachten erforderlich ist. Zu unterscheiden
ist die körperliche Behinderung, z.B. aufgrund einer Erkrankung des
Nervensystems oder einer körperlichen
Behinderung durch Unfall.
2. Der Weg zum Fachmediziner
Der Fachmediziner beschreibt insbesondere
die vorhandenen Einschränkungen,
soweit sie Einfluss auf die sichere Fahrzeugbedienung haben.
3. Der Kontakt
mit einer Fahrschule - der Kontakt mit uns.
Anhand des medizinischen Gutachtens
können wir uns grundsätzlich über
die Möglichkeit einer Ausbildung in unserem Haus positionieren.
Wir führen mit Ihnen ein Kundengespräch über Organisation,
Umfang und Kosten der Ausbildung. Möglichkeiten der staatlichen Förderung
werden aufgezeigt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist kostenlos.
Gemeinsam
organisieren wir mit Ihnen einen Termin für das technische
Gutachten. Dieses ist unbedingt erforderlich.
Das technische Gutachten basiert auf dem medizinischem Gutachten.
Der Sachverständige wird in diesem Gutachten grundlegende Ausstattungskriterien
für ihr zukünftiges Automobil festlegen.
Innerhalb der Begutachtung
kann eine Fahrprobe im Beisein mit dem Sachverständigen
während der praktischen Fahrschulausbildung erforderlich sein. Die
Fahrprobe führt zur Bestätigung oder Veränderung der Ausstattung.
4.
Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis in der Straßenverkehrsbehörde
Den
größten Teil der erforderlichen Unterlagen haben Sie schon
zusammen.
Wie jeder andere Fahrerlaubnisbewerber benötigen Sie eine Sehtestbescheinigung
vom Optiker, ein Lichtbild (35mm x 15mm) und einen Nachweis über
die Teilnahme an einer Schulung „Lebensrettende Sofortmaßnahmen
am Unfallort“. Wo Sie das machen können, erfahren Sie bei uns.
Das entsprechende Formular, diesen Antrag, bereiten wir für Sie vor.
Den
Antrag mit den erforderlichen Anlagen müssen Sie in der Straßenverkehrsbehörde
abgeben.
Alle hier aufgezeigten Maßnahmen sind kostenpflichtig. Wieviel
das kostet, erfahren sie bei uns.
Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken! -
Herzlich willkommen.
Ihr
Eckhard Syring
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