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Mobilität erlangen unter besonderen Umständen! - Die Ausbildung von Körperbehinderten.

Ein Ausbildungszweig, dem wir schon seit über zehn Jahren ein besonderes Interesse entgegenbringen.
Und das erfolgreich.

Dazu steht uns ein spezielles Fahrzeug zur Verfügung:

· Fuß-Bedienelemente vertauschbar
· Komplette Handbedienung möglich
· Lenksäulenschalter/Hebel können individuell verändert werden
· Eine besonders leichtgängige Servolenkung wurde nachgerüstet
· Natürlich klimatisiert
· ABS/ABV sind selbstverständlich

Was muss ich tun um eine Fahrerlaubnis zu erlangen ?

1. Die Beratung
Je nach körperlichem Zustand erteilen Behörde oder Hausarzt Auskunft darüber, welches Gutachten erforderlich ist. Zu unterscheiden ist die körperliche Behinderung, z.B. aufgrund einer Erkrankung des Nervensystems oder einer körperlichen Behinderung durch Unfall.

2. Der Weg zum Fachmediziner
Der Fachmediziner beschreibt insbesondere die vorhandenen Einschränkungen, soweit sie Einfluss auf die sichere Fahrzeugbedienung haben.

3. Der Kontakt mit einer Fahrschule - der Kontakt mit uns.
Anhand des medizinischen Gutachtens können wir uns grundsätzlich über die Möglichkeit einer Ausbildung in unserem Haus positionieren.
Wir führen mit Ihnen ein Kundengespräch über Organisation, Umfang und Kosten der Ausbildung. Möglichkeiten der staatlichen Förderung werden aufgezeigt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist kostenlos.
Gemeinsam organisieren wir mit Ihnen einen Termin für das technische Gutachten. Dieses ist unbedingt erforderlich.
Das technische Gutachten basiert auf dem medizinischem Gutachten.
Der Sachverständige wird in diesem Gutachten grundlegende Ausstattungskriterien für ihr zukünftiges Automobil festlegen.
Innerhalb der Begutachtung kann eine Fahrprobe im Beisein mit dem Sachverständigen während der praktischen Fahrschulausbildung erforderlich sein. Die Fahrprobe führt zur Bestätigung oder Veränderung der Ausstattung.

4. Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis in der Straßenverkehrsbehörde
Den größten Teil der erforderlichen Unterlagen haben Sie schon zusammen.
Wie jeder andere Fahrerlaubnisbewerber benötigen Sie eine Sehtestbescheinigung vom Optiker, ein Lichtbild (35mm x 15mm) und einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“. Wo Sie das machen können, erfahren Sie bei uns.
Das entsprechende Formular, diesen Antrag, bereiten wir für Sie vor.
Den Antrag mit den erforderlichen Anlagen müssen Sie in der Straßenverkehrsbehörde abgeben.
Alle hier aufgezeigten Maßnahmen sind kostenpflichtig. Wieviel das kostet, erfahren sie bei uns.

Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken! - Herzlich willkommen.

Ihr
Eckhard Syring



 

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