Die LKW-Ausbildung! - Chef-Sache.
Die LKW-Ausbildung in meiner Fahrschule ist Chef-Sache, begründet durch
die Tatsache, selbst dieses Geschäft von der „Pieke“ auf
gelernt zu haben. Seit zwölf Jahren ist dieser Ausbildungszweig ein
erfolgreicher Bestandteil in dieser Fahrschule.
Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach
ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils
auch mit Anhängern)
Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart
für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt
sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen
aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die
Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr
als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung
vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
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